Für die von der Landesregierung angekündigte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes legen die vier Hilfsorganisationen ASB, DRK, Johanniter und Malteser einen 12-Punkte-Katalog vor. Er umfasst die Positionen der Hilfsorganisationen, die in Baden-Württemberg die Notfallrettung durchführen. An erster Stelle stehen dabei die Forderungen nach einer Patientensteuerung durch die Leitstellen, einer ausreichenden Finanzierung der rettungsdienstlichen Infrastruktur und der Beibehaltung einer landesweiten Begutachtung des Rettungsdienstes.
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Nicht zuletzt aufgrund der im Ahrtal gesammelten Erfahrungen hält der DRK-Landesverband Baden-Württemberg eine Stärkung des Katastrophenschutzes für zwingend erforderlich. Neben der Förderung der Fähigkeit zum Selbstschutz gelte es, auch Infrastruktur und Ausstattung des Bevölkerungsschutzes an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
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„Tanzen für die Tafel!": Spontan wurde am Mittwochmorgen im Rathaus angekündigt, dass 24 Tonnen Lebensmittelspenden "ertanzt" werden können. Hunderte Mannheimer kamen dafür auf den Marktplatz
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