Frauenberatungsstelle

Unsere Beratungsstellen bieten Frauen ab 14 Jahren, welche von häuslicher sowie sexualisierter Gewalt betroffen sind, Leistungen in Form von Unterstützung und Beratung an.

Ansprechpartnerin
Selina Schaupp

Tel.: 0621 32 18 177

DRK-KV Mannheim e.V.
Frauenberatungsstelle
Obere Hauptstraße 12
68766 Hockenheim

E-Mail

Häusliche Gewalt beinhaltet viele Formen, wie körperliche, psychische aber auch physische oder soziale Gewalt. Hierbei ist es unbedeutend, ob es sich um eine bestehende, aufgelöste, familiäre oder partnerschaftliche Beziehung handelt.

Sexualisierte Gewalt beinhaltet jede Form von Sexualität gegen den Willen einer Person, unbedeutend, ob aktiv oder passiv. Hierzu zählt jede Nötigung zu sexuellen Handlungen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ebenso wie Erniedrigung bis hin zur Vergewaltigung.

Beratung

Mithilfe unserer Beratung wollen wir Sie dabei unterstützen, ein gewaltfreies Leben führen zu können.
Wir bieten folgende Unterstützungsmöglichkeiten an:

  • psychosoziale Beratung (telefonisch, Videokonferenz sowie vor Ort)
  • Information über Rechte und Hilfen nach häuslicher und sexualisierter Gewalt 
  • Informationen über mögliche Schutzmaßnahmen (Frauenhaus, Schutzwohnung)
  • Unterstützung sowie Kommunikation mit Jobcenter oder Jugendamt 
  • Beratung des sozialen Umfeldes der Betroffenen
  • Beratung zu digitaler Gewalt
  • Weitervermittlung zu anderen Unterstützungsangeboten

Unser Angebot ist kostenfrei und auf Wunsch anonym und unabhängig von Religion, Herkunft, Sexualität oder Alter.

Laut  der Umsetzung der Istanbul-Konvention spricht die Beratungsstelle Frauen an. Männer können sich in unserer Beratungsstelle zu bestimmten Themen beraten lassen, jedoch nicht, wenn sie Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt sind.

Männer können Hilfe in unserer Beratungsstelle suchen, indem sie nicht direkt betroffen sind, sondern in Kontakt mit dem Thema durch Vorfälle oder im Alltag, z.B. Lehrkräfte, Ausbilder/innen usw. 
Für die spezifische Beratung der Männer, die direkt betroffen sind, steht die Beratungsstelle „Fairmann ®“  zur Verfügung.

Telefonische Sprechzeiten

Dienstag 11:00-14:00 Uhr
Mittwoch 13:00-16:00 Uhr
Donnerstag 9:00-11:00 Uhr
Sollten Sie uns außerhalb der Sprechzeiten nicht erreichen, können Sie uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Termine nur nach vorheriger Absprache. Persönliche Beratungen können nach Möglichkeit in Hockenheim oder Weinheim angeboten werden. 
Hockenheim: Montag 15:00 – 17:00 Uhr und Donnerstag 11:00 – 13:00 Uhr
Weinheim (barrierefrei): Dienstag und Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr und Freitag 10:00 -12:30 Uhr

Unser Beratungsangebot deckt die Planungsräume Hockenheim/Schwetzingen und Weinheim im Rhein-Neckar-Kreis ab und ist für die folgenden Gemeinden zuständig: 
Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim, Wilhelmsfeld, Altlußheim, Brühl, Eppelheim, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen und Schwetzingen
Für die anderen zwei Planungsräume ist die Fachberatungsstelle Lida zuständig

Zusätzliche Aktivitäten
Im Rahmen unserer Präventionsarbeit bieten wir ebenso Vorträge und Kurse zu verschiedenen Themen: digitale Gewalt, Gewaltprävention in der Schule, sexualisierte Gewalt im Sport, u.a.
Bei Interesse zu diesen oder anderen Themen schreiben Sie uns eine E-Mail an Frauenberatungsstelle(at)DRK-Mannheim(dot)de

Was tun bei:

Akute Gewalt

Bei akuten gewalttätigen Situationen, die eine sofortige Behandlung oder Untersuchung benötigen, z.B. Verletzungen nach einer Aggression innerhalb der Partnerschaft, wenden Sie sich an die Gewaltambulanz in Heidelberg.
Die Gewaltambulanz des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin Heidelberg bietet klinisch-forensische Untersuchungen an, also die Dokumentation von Verletzungen und Spurensicherung nach erlebter Gewalt. Die Ambulanz ist 24 h, 7 Tage in der Woche erreichbar.
Eine telefonische Vorabsprache ist in jedem Fall erforderlich. Die Untersuchungen können verfahrensunabhängig durchgeführt werden und sind für Betroffene  kostenlos. Tel.: 0152 54 64 83 93
 


Dickpic

Was ist ein Dickpic?
Bei einem Dickpic handelt es sich um ein unaufgefordertes zugesendetes Foto eines männlichen meist erigierten Geschlechtsteils.

Wie sieht es strafrechtlich aus?
Grundsätzlich ist das Versenden von unaufgeforderten Dickpics strafbar, denn es gilt als Verbreiten von pornografischem Inhalt. Sendet man ein Dickpic, kann man mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr rechnen. Fühlt sich das Opfer durch das Bild traumatisiert, kann Schmerzensgeld eingefordert werden.

Wie ist die Realität?
Jedoch ist es in der Realität so, dass viele Verfahren wegen zu weniger Beweise eingestellt werden. Leider kann die Polizei nicht viel unternehmen, wenn man ein Dickpic von einer unbekannten Person erhält. Man würde Anzeige gegen Unbekannt stellen und das Verfahren würde in den meisten Fällen schnell wieder eingestellt werden.

Was kann ich dagegen unternehmen?
Erhält man mehrere Bilder von derselben Person rät die Polizei:

  • Beweise sichern
  • Person blockieren
  • Anzeige erstatten
  • Chatverläufe, E-Mail, Telefonnummer sichern (falls vorhanden)

Catcalling

Was ist Catcalling?
Catcalling bezeichnet anzügliches Hinterherrufen sowie auch Pfeifen gegenüber einer Person in der Öffentlichkeit und stellt eine Form von verbaler sexualisierter Belästigung dar.

Wen betrifft es?
Es kann jeden treffen. Egal welches Geschlecht, egal welche Nationalität, egal welches Alter und egal welche Klamotten man trägt.

Was sind die Folgen?

  • Viele verspüren Angst (dass man verfolgt wird)
  • Viele wollen abends nicht mehr alleine laufen
  • Viele fühlen sich eingeschränkt in ihrer Kleiderwahl
  • Viele müssen Umwege laufen

Wie wehre ich mich dagegen?

  • Person/Personen ignorieren und schnell weglaufen
  • Person ansprechen, dass man dies nicht möchte

Wichtig! Man sollte die Person nur konfrontieren, wenn man sicher ist, dass keine Gefahr von der Person ausgeht und sie einem gegenüber nicht gewalttätig wird.

Ist Catcalling strafbar?
Bislang ist das Catcalling in Deutschland nicht strafbar, denn für Catcalling gibt es keinen geeigneten Tatbestand. Jedoch ist es möglich, die Person für Beleidigung, Nachstellung oder auch Nötigung anzuzeigen, sofern man dies erlebt hat.


Spiking

Was ist Spiking?
Spiking ist die unaufgeforderte, heimliche Verabreichung von betäubenden Substanzen mit Spritzen.

Wo kann Spiking stattfinden?
Überall. Bei Weihnachtsmärkten, Oktoberfesten, Kerwen, auf Partys, Konzerten, im Stadion.

Was tun, wenn ich betroffen bin?

  • Jemanden Bescheid geben
  • Einstichstelle suchen
  • Selbst den Rettungsdienst rufen oder Bescheid geben
  • Arzt aufsuchen, Beweise sichern
  • Tests durchführen (Urin, HIV etc.)
  • Anzeige erstatten

Was tun, wenn ein/e Freund/in betroffen ist?

  • Jemanden Beschied geben
  • Freund/in nicht alleine lassen
  • Rettungsdienst anrufen

Tipps:

  • In kleinen Gruppen losgehen, hier ist die Gefahr geringer, dass man sich verliert
  • Standort teilen
  • Gruppen bilden beim Nachhauseweg und niemanden alleine gehen lassen
  • Auf Mitmenschen achten

Stalking

Was ist Stalking?
Unter Stalking versteht man wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen und Terrorisieren einer Person gegen ihren Willen.

Was tun bei Stalking?
Beim Stalking ist die Polizei zu informieren und nebenbei Beweise (Nachrichten, Briefe, Screenshots etc.) sammeln. In solchen Fällen ist die Interventionsstelle Lida zu kontaktieren.


Digitale Gewalt 

Digitale Gewalt umfasst eine Vielzahl von Angriffsformen, wie z.B. Verunglimpfung, Rufschädigung, Erpressung, Identitätsübernahme usw. 
Digitale Gewalt findet rund um die Uhr statt. Im Internet verbreiten sich Bilder und Postings sehr schnell; obwohl einige gelöscht werden können, sind ein großer Anteil von denen immer gespeichert. Täter/innen handeln häufig anonym, oft unter einem Avatar, da so die Hemmschwelle sinkt und die Rückverfolgung unmöglich ist.  Den Betroffenen sind Täter/innen meist bekannt, sowie im Alltag als auch virtuell.
 
Welche Arten von digitaler Gewalt gibt es?

  • Senden von schädlichen Aufnahmen oder Cybermobbing
  • Bedrohung/Belästigung oder Harrassment
  • Verunglimpfung oder Denigration
  • Identitätsübernahme
  • Betrug, Verrat
  • Negative Nachrichten gegen eine Person verbreiten oder „Shitstorm“
  • Oder auch Stalking im Online-Bereich (Cyberstalking)

Wie kann man sich gegen digitale Gewalt schützen?

  • Die erste Regel ist: Nachdenken, bevor man etwas im Internet und Social Media postet. 
  • Trauen Sie nicht fremde Leute im Internet zu und verraten Sie keine privaten Daten (Adresse, Handynummer, Passwörter etc.). 
  • Bei Cyberstalking umgehend die Interventionsstelle Lida kontaktieren.
     

Schutzwohnungen für Frauen

In unseren anonymen Schutzwohnungen finden Frauen, mit oder ohne Kinder, im Rhein-Neckar-Kreis Schutz vor häuslicher Gewalt.