Die Teilnahme am Rettungsdienst ist im Krankentransport und in der Notfallrettung in unseren Rettungswachen Hockenheim-Talhaus, Mannheim und Weinheim möglich. Für die Diensteinteilung ist die Zentrale-Wachenleitung zuständig. Voraussetzung zur Mitarbeit im Arbeitskreis ist die Ausbildung zum Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter sowie der Nachweis der gesundheitlichen Eignung, die über den betriebsärztlichen Dienst nachgewiesen werden muss.
Die mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes in Baden-Württemberg festgelegte Fortbildungspflicht wird den ehren- und hauptamtlichen Teilnehmern im AK-Rettungsdienst über diverse Veranstaltungen ermöglicht.